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   SG Reutlingen, 31.03.2005 - S 3 SB 1443/04   

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https://dejure.org/2005,44955
SG Reutlingen, 31.03.2005 - S 3 SB 1443/04 (https://dejure.org/2005,44955)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 31.03.2005 - S 3 SB 1443/04 (https://dejure.org/2005,44955)
SG Reutlingen, Entscheidung vom 31. März 2005 - S 3 SB 1443/04 (https://dejure.org/2005,44955)
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  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2003 - L 6 V 5067/01

    Anspruch auf Erstattung von Kosten eines Widerspruchsverfahrens; Erstattung der

    Auszug aus SG Reutlingen, 31.03.2005 - S 3 SB 1443/04
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 24.04.1996 (BSGE 78, 159) unter Hinweis auf die Gleichartigkeit der Erstattungsregelungen des § 63 SGB X mit der Vorschrift des § 91 ZPO entschieden, dass der Zeit- und Arbeitsaufwand eines Bevollmächtigten, der nicht nach einer gesetzlichen Gebührenordnung abrechnen kann, im Widerspruchsverfahren nicht als notwendige Aufwendung zu erstatten ist (in diesem Sinne auch LSG Niedersachsen 27.04.1995 Breithaupt 1995, 897, LSG Baden-Württemberg L 6 V 5067/01, Bl. 54 ff. Gerichtsakte).

    Welche Argumente den 9. Senat des Bundessozialgerichts in der mündlichen Revisionsverhandlung hinsichtlich der Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (L 6 V 5067/01) dazu bewogen haben sollen, die Entscheidung des BSG vom 24.04.1996 nicht auf den hier gegebenen Sachverhalt zu übertragen, wurde nicht dargelegt.

    Bei sachgerechter Interpretation des § 63 Abs. 2 SGB X sind mit den dort genannten Gebühren auch nur gesetzliche Gebühren gemeint (LSG Baden-Württemberg 17.04.2003 L 6 V 5067/01 aaO).

  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 44/95

    Erstattung notwendiger Aufwendungen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus SG Reutlingen, 31.03.2005 - S 3 SB 1443/04
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 24.04.1996 (BSGE 78, 159) unter Hinweis auf die Gleichartigkeit der Erstattungsregelungen des § 63 SGB X mit der Vorschrift des § 91 ZPO entschieden, dass der Zeit- und Arbeitsaufwand eines Bevollmächtigten, der nicht nach einer gesetzlichen Gebührenordnung abrechnen kann, im Widerspruchsverfahren nicht als notwendige Aufwendung zu erstatten ist (in diesem Sinne auch LSG Niedersachsen 27.04.1995 Breithaupt 1995, 897, LSG Baden-Württemberg L 6 V 5067/01, Bl. 54 ff. Gerichtsakte).
  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 147/53

    Unzulässige Rechtsberatung

    Auszug aus SG Reutlingen, 31.03.2005 - S 3 SB 1443/04
    Nach den zutreffenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 30.11.1954 (I ZR 147/53, BGHZ 15, 315 ff) muß sich die Tätigkeit des Verbandes bzw. nach der Erweiterung des Art. 1 § 7 RBerG der in seinem wirtschaftlichen Eigentum stehenden juristischen Person streng auf den in Art. 1 § 7 Satz 1 RBerG beschriebenen Aufgabenkreis beschränken.
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